Nebenwohnungen unterliegen ebenso, wie der Hauptwohnsitz, der Meldepflicht. Aus diesem Grund müssen Sie diese anmelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Anmeldung
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Können Ausländer, die einen Wohnsitz im Ausland haben in Trier einen Zweitwohnsitz anmelden?
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115