Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest nachweisen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
In der Regel erfolgt dies durch einen erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.
Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test „Leben in Deutschland“ abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.
Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben, müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).
Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.
Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen
Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.
Anmeldung
Termine und Informationen
siehe unter www.vhs-trier.de
Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)
Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.
Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest
Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest
ein gültiges Ausweisdokument
Domfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:45 - 12:15 Uhr
Dienstag 08:45 - 12:15 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:45 - 12:15 Uhr
Donnerstag 12:15 - 18:00 Uhr
Freitag 08:45 - 12:15 Uhr
Telefon: 115