Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Schulbesuch, ein Studium oder ein Praktikum im Ausland gewährt werden.
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierender die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den zuständigen Stellen erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Es fallen keine Gebühren an.
Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da für eine Auslandsausbildung innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz Zuschläge für Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherung geleistet werden. Bei Auslandsausbildungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz wird ggf. zusätzlich ein monatlicher Auslandszuschlag zum Ausgleich der Kaufkraftunterschiede gewährt.
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Den Erstantrag sollten Sie des-halb sofort nach der Zusage der ausländischen Schule oder der Zulassung zum Auslandsstudi-um stellen. Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Dauer der Auslandsausbildung, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen.
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
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