Leistungsbeschreibung
Für das Ausüben von Musik in der Innenstadt / Straßenmusik kann eine Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich, schriftlich oder per Mail
Gültigkeit
- Montag - Samstag (nur wöchentlich), keine Tagesgenehmigungen
- Spielzeiten: 10:45 - 13:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr
- dabei ist der Standort alle 45 Minuten zu wechseln
Besonderheit
- es darf kein Verstärker eingesetzt werden
- es werden keine Blechblasinstrumente, Schlagzeuge und Trommeln zugelassen
- es gelten die Bestimmungen des LimSchG und die allg. Lärmrichtwerte nach TA LÄRM bzw. der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie
- bei Beschwerden über Ruhestörungen durch Straßenmusik ist die Leitstelle des KomVD zu informieren
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 25,00 Euro Verwaltungsgebühr
Zahlungsart:
- bar / EC
- Rechnung (nur bei vollständiger Rechungsanschrift)
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- Antrag unter Angabe der vollständigen Rechnungsanschrift
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier
- Erhebung von Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort bei persönlicher Vorsprache
- ansonsten 10 - 14 Tage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
Montag 07:30 - 00:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr
Freitag 07:30 - 00:30 Uhr
Samstag 16:00 - 00:30 Uhr
Telefon: +49 651 718-3333
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen