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Allgemeine Informationen

Wahl des Beirates für Migration und Integration

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration.

Was wird gewählt?

Die Wahl des Beirates für Migration und Integration findet alle fünf Jahre statt. Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Interessen der in Trier lebenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Die politische Willensbildung soll gefördert und Unterstützung angeboten werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind am Wahltag

  • alle ausländischen oder staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Personen mit Migrationshintergrund,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Trier gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die nicht durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (passives Wahlrecht).

Wie wird gewählt?

Der Beirat wird nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Auf dem Stimmzettel werden die aufgestellten Parteien und ihre jeweiligen Listen dargestellt. Jede und jeder Wahlberechtigte kann dabei so viele Stimmen vergeben, wie der Rat Mitglieder hat, also 13. Dabei steht den Wählerinnen und Wählern offen, ob sie die kompletten Stimmen einer Partei geben, die nach einer Liste zuteilt werden, die Stimmen einzelnen Kandidaten aus verschiedenen Parteien zuweisen (panaschieren) oder einzelnen Bewerbern mehr als eine Stimme und maximal drei Stimmen geben (kumulieren).

 
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