Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Europawahl.
Das Europäische Parlament wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Europawahl fällt in Rheinland-Pfalz terminlich mit der allgemeinen Kommunalwahl zusammen. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ in der Europäischen Union. Seit 1979 werden seine Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, das Kontrollrecht und die Mitentscheidung über den EU-Haushalt.
Das Europäische Parlament darf die Gesamtzahl von 750 Abgeordneten nicht überschreiten. Ein Mitgliedstaat hat mindestens sechs Abgeordnete. Deutschland ist mit 96 Sitzen vertreten.
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Europäischen Parlaments wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren von den Abgeordneten gewählt.
Es wird unterschieden zwischen Deutschen und EU-Bürgern:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Jede wahlberechtigte Person darf sich in das Europäische Parlament wählen lassen. Das wird als passives Wahlrecht bezeichnet und kann nur durch einen Richterspruch aberkannt werden. In der Regel werden Mitglieder von Parteien als Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Auch wenn der Name Europawahl es vielleicht vermuten lässt, werden in den Mitgliedstaaten trotzdem die nationalen Parteien gewählt.
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die für eine Partei abgegeben werden kann. Jede Partei legt eine Liste mit Kandidaten fest, die über den Stimmenanteil ihrer Partei ins Europäische Parlament einziehen können.
Es handelt sich um eine Listenwahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahl. Deutschland entsendet als bevölkerungsstärkster EU-Mitgliedstaat insgesamt 96 Abgeordnete ins Europäische Parlament.