Leistungsbeschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
- eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
- die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet
Spezielle Hinweise für Trier
erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
- die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
- die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- es fallen keine Gebühren an
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:
- Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)
Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:
- Ergebnis des Sammlungserlöses
- Aufstellung über die Kosten der Sammlung
- Verwendung des Reinertrages
- Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende
Besonderheiten
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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