Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses
Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.
Domfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115