Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
- Nötig um entgeltlich Fahrgäste zu befördern
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
- persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
Online Terminvereinbarung ist möglich
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Spezielle Hinweise für Trier
- 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
- 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
- zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird von der Führerscheinstelle angefordert
- zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
- immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
- Lichtbild ist nicht erforderlich
Rechtliche Grundlage
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen