Leistungsbeschreibung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
Spezielle Hinweise für Trier
Erforderlich
- zur Beantragung von
- Kindergeld in Deutschland oder Luxemburg
- zur Beantragung einer Lohnsteuerkarte in Luxemburg
- oder sonstigen sozialen Leistungen in Luxemburg
Kindergeld in Deutschland
- Antragsformular erhältlich online bei der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse)
- Formular wird durch das Einwohnermeldeamt ergänzt und amtlich bestätigt
- kostenfrei
Kindergeld in Luxemburg
- Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
- kostenfrei
Lohnsteuerkarte in Luxemburg
- Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
- kostenpflichtig
Bescheinigung für sonstige Zwecke
- Bescheinigung wird direkt durch das Einwohnermeldeamt erstellt
- kostenfrei für Sozialzwecke
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt Online
- persönlich
- auch durch einen schriftlichen Bevollmächtigten möglich
- Ehepartner benötigen keine Vollmacht
- oder schriftlich
Gebühren / Kosten
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Spezielle Hinweise für Trier
kostenfrei
- für Behörden (Familienkassen) im In-und Ausland
- für soziale Zwecke
Zahlungsart
- bar / EC
- bei schriftlicher Anfrage auch per Scheck
Benötigte Unterlagen
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Spezielle Hinweise für Trier
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht, sowie Personalausweise des Antragstellers und Bevollmächtigten
- gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers ist ausreichend
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Keine.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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