Die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist seit vielen Jahren ein Thema, über das teilweise höchst emotional diskutiert wird. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz wurde 2020 die Erhebung wiederkehrender Beiträge zum gesetzlich festgelegten Regelfall. Die Stadtverwaltung muss sich dabei nach genauen Vorgaben richten.