(pe) Zwischen Gründonnerstag (28. März) und Ostersonntag (31. März) gelten nach Angaben des Ordnungsamts besondere Regeln zur Einhaltung der Feiertagsruhe. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, verboten. Am Karfreitag sind ab 4 Uhr zudem alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, die nicht dem Charakter dieses Feiertages angepasst sind, sowie Sportevents, nicht erlaubt. Am Ostersonntag dürfen zudem keine Sportveranstaltungen bis 13 Uhr stattfinden. Verstöße gegen diese Regeln sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen beim Ordnungsamt, Telefon: 0651/718-2127 oder 718-1323.