Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben oder eine vorhandene Anlage stillzulegen, wird eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich.
Anzuzeigen sind:
Sollte Ihre Anlage mehr als 10.000 l Inhalt haben, ist eine Baugenehmigung erforderlich. In der Nähe von Kultur- bzw. Naturdenkmälern gilt dies bereits ab 5.000 l Heizöl.
Bei größeren gewerblichen Anlagen kann stattdessen auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich werden.
Eine Anzeigepflicht besteht in diesen Fällen nicht.
Zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Soweit Sie für Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 Kubikmetern Heizöl eine Baugenehmigung beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular.
Erforderliche Unterlagen sind:
Detailliertere Angaben finden Sie unter:
Merkblätter der Wasserwirtschaftlichen Fachbehörde, der SGD Nord siehe unter sgdnord.rlp.de
Die Anzeige der Heizölanlage muss mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw.-Geb. VI)
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