Leistungsbeschreibung
Erlaubnis
- für die Errichtung eines Baugerüstes, Bauzaunes, Aufstellung eines Containers
- bei Aufbrucharbeiten oder Straßenbauarbeiten (z. B. Stadtwerke)
- für das Aufstellen eines Haltverbotes (z. B. Umzug)
Beantragung
- erfolgt schriftlich mittels Antrag
Genehmigung / Ablehnung
- erfolgt in schriftlicher Form
Anträge / Formulare
Gebühren / Kosten
Gebührenrahmen liegt zwischen 20,00 Euro und 767,00 Euro
- wird individuell festgesetzt
- ist abhängig von der Maßnahme
- Gebührenbescheid wird erstellt
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- weitere Unterlagen je nach Einzelfall
Rechtliche Grundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (STVO)
Bearbeitungszeit
- je nach Umfang der Maßnahme
- im Einzelfall bis zu 4 Wochen
- in der Regel ca. 2 Wochen
Je nach Umfang der Maßnahme ist der Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StrassenverkehrsbehördeAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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