Leistungsbeschreibung
Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Wahlhelfer
- können Personen werden, die selbst auch wahlberechtigt sind
- je nach Wahl ist Voraussetzung, dass man 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Hauptwohnsitz in Trier hat
- bei Europa und Kommunalwahlen können auch Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten als Wahlhelfer tätig sein
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Gemeinden und Städte.
Besonderheiten
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Was sind Wahlhelfende?
- Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen bzw. Bürger, die am Wahltag als Wahlvorstände in den Wahllokalen oder in dem Briefwahlzentrum die Wahlhandlung leiten, betreuen, überwachen und die Stimmen auszählen
Wie wird man Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
- Eröffnung der Wahlhandlung durch die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher
- Stimmzettel ausgeben
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Wahlhandlung
- Überprüfung der Wahlberechtigung durch die Schriftführerin bzw. den Schriftführer anhand eines Wählerverzeichnisses
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und anschließende Erstellung der Wahlniederschrift durch die Schriftführerin bzw. den Schriftführer
- Stimmzettel auszählen und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses in Ihrem Wahllokal oder im Briefwahlzentrum
- Transport der Wahlunterlagen (Wahlkoffer) vor Wahlbeginn und nach Auszählung zwischen Rathaus und Wahllokal durch die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtForschungEntwicklung - Wahlen - BriefwahlbüroBriefwahlbüro Am Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
am Freitag, 07.06.2024 ist das Briefwahlbüro bis 18:00 Uhr geöffnet
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
briefwahl@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich WahlenAm Augustinerhof
54290 Trier
(Verw-Geb. I)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
wahlen@trier.de