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Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen