Leistungsbeschreibung
Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassungsumschreibung auf sich zu beantragen.
Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassung (Umschreibung) auf sich zu beantragen. Der Antrag ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen.
Spezielle Hinweise für Trier
Ummeldung
- auch bei den Außenstellen möglich
Kennzeichen
- das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden
- ein neues Kennzeichen ist auf Wunsch möglich
Vordrucke
- wie Vollmacht und Einzugsermächtigung
- liegen im Fachamt vor
- oder sind über das Internet abrufbar
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung (Umschreibung) eines Fahrzeugs ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Online-Zulassung siehe unter Online-Portal
Gebühren / Kosten
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Bezahlung
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
- diese nicht älter als 3 Monate
- kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
- zusätzlicher Hinweis zum Prüfbericht der letzten HU im Original:
- bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind (Bei Motorrädern 2 Jahre)
- alte amtliche Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung erforderlich oder gewünscht ist
- Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis
- EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
- Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
- zusätzlicher Hinweis bei Zulassung durch einen Dritten:
- gut lesbare Kopie des Personalausweises sowie Kopie der EC-Karte bzw. Kontoauszug des Vollmachtgebers ist ausreichend
- ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung
Zusätzlich
Bei Zulassung auf Minderjährige
- schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
- bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
- bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
Bei Zulassung auf Schwerbehinderte
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
- bei minderjährigen Behinderten
- schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
- bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
- bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
- bei Betreuung
- Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
- Vollmachtserklärung des Betreuers
- Ausweis des Betreuers
Bei Zulassung auf Firmen
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)
Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaftsvertrag
- Gewerbeanmeldung
- Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)
- Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
- Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
Bei Zulassung auf Vereine
- zusätzlicher HInweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend
Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
für Firmen / juristischen Personen am Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Kraftfahrzeug ummelden
Kann ein Kfz auch auf 2 Halter angemeldet werden?
- Nein, Anmeldung ist nur auf einen Halter möglich
Muss der Versicherungsnehmer mit dem Halter identisch sein?
- Nein, Versicherungsnehmer kann auch ein andere Person sein
- Rücksprache mit der Versicherung erforderlich
Ist die Abbuchung der Kfz-Steuer von einem ausländischen Konto möglich?
- Ja, kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle HermeskeilLanger Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle SaarburgGraf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail:
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