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Europawahl durchführen

Leistungsbeschreibung

Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.

Spezielle Hinweise für Trier

  • im Vorfeld durch Briefwahl möglich

Informationen

Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Verfahrensablauf

Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:

  • Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
  • Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  • Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen. 
  • Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
  • Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
  • Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.

Spezielle Hinweise für Trier

Abgabe per Briefwahl:

  • der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ausgefüllt an die Stadtverwaltung Trier zu senden oder abzugeben
    • oder den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung scannen und den Antrag digital absenden
  • die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein werden dann zugesendet
  • wenn die Briefwahl im Briefwahlbüro beantragt wird, kann dort auch direkt die Stimme abgegeben werden

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Briefwahl kann grundsätzlich ab dem 06.05.2024 bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw-Geb. I)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: wahlen@trier.de