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15.02.2024

Förderung der zivilgesellschaftlichen Gedenkarbeit

(gut) Auch in diesem Jahr unterstützt die Stadt Trier zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit und fördert Projekte, die Verfolgten der NS-Diktatur gedenken. Dafür steht ein Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro bereit. Nicht-staatliche Organisationen, gemeinnützige Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen, die mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren, können bis zum 30. Juni 2024 Projektanträge einreichen.

Die Förderung zielt darauf ab, würdig an Verfolgte des Nationalsozialismus in der Stadt Trier zu erinnern und ihre Stimmen und Perspektiven sichtbar zu machen, um so eine aktive und nachhaltige Gedenkarbeit zu leisten. Ebenso können Projekte gefördert werden, die ausgehend von den nationalsozialistischen Verbrechen zur Reflexion für die Gegenwart anregen und eine kritische Beschäftigung mit aktuellen gruppenbezogenen Diskriminierungsformen ermöglichen. Die Projekte sollten sich zudem für eine öffentliche Präsentation während der feierlichen Stadtratssitzung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, eignen.

Der Antrag muss eine Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten und kann auf digitalem Weg oder analog gestellt werden. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten. Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz steht für Rückfragen gern zur Verfügung: stadtkultur@trier.de. 

Infos und Antragsunterlagen: www.trier.de/kultur-freizeit/kulturfoerderung/zivilgesellschaftliche-gedenkarbeit/ 

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