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13.02.2024

Unangeleinte Hunde können teuer werden

(heb) Hunde und Menschen brauchen Bewegung – am besten viel davon und unter freiem Himmel. Doch was passiert, wenn ein frei laufender Hund zudringlich wird oder gar aggressiv? Immer wieder hat das Trierer Ordnungsamt mit Fällen zu tun, in denen Hundehaltende ihre Vierbeiner ohne Leine laufen lassen oder trotz Leine keine ausreichende Kontrolle über sie haben. Dabei können Beißereien unter den Tieren oder Attacken auf Menschen bisweilen schlimme Folgen haben. So musste eine Spaziergängerin nach einem Hundeangriff mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Bei einem anderen Vorfall ging eine Beiß-Attacke für einen Hund in Trier tödlich aus. Mehrfach entstanden auch Unfälle, weil unangeleinte Hunde Radfahrenden hinterherliefen.

„Auch, wenn man sich als Halter sicher ist, dass der eigene Hund friedlich bleibt, können sich andere Spaziergänger bei einer Begegnung mit einem unangeleinten Hund unsicher oder sogar bedroht fühlen“, gibt Ordnungsdezernent Ralf Britten zu bedenken. „Hundehalter sind hier in der Verantwortung, rücksichtvoll zu handeln, damit sich Mensch und Tier sicher draußen bewegen können“, so Britten.

Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt muss ein Hund innerorts auf öffentlichen Straßen und Anlagen immer angeleint sein. Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen – sobald sich aber andere Personen nähern oder in Sichtweite geraten, müssen Hundehalter ihre Schützlinge umgehend und ohne Aufforderung anleinen.

Wer diese Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro. Kommen Mensch oder Tier durch einen freilaufenden Hund zu Schaden, kann das Ordnungsamt neben einem Bußgeld weitere Auflagen bestimmen. Diese müssen erfüllt werden, damit der Hund nicht in letzter Konsequenz im Tierheim landet. So kann beispielsweise eine Maulkorbpflicht verordnet oder die Anleinpflicht ausgeweitet werden. Außerdem kann es zu einer Begutachtung des Hundes durch die Diensthundestaffel der Polizei kommen. Diese stellt dann ein Gutachten aus, welches die Gefährlichkeit des Hundes einschätzt. Auf dieser Grundlage können dann weitere behördliche Schritte eingeleitet werden. Die Kosten für dieses Verfahren im vierstelligen Bereich müssen die jeweiligen Halter tragen.

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