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16.11.2023

Parken in Trier: Weniger starke Erhöhung im Sinne von Handel und Gewerbe – Handyparken künftig günstiger

(mic) Autos fahren durch die Stadt – auf der Suche nach einem freien Parkplatz an Straßen oder auf Parkplätzen. Dabei gibt es in den zentral gelegenen Parkhäusern der Stadtwerke fast immer freie Plätze. Um den überflüssigen Parksuchverkehr in Trier zu reduzieren, soll es attraktiver werden, in den SWT Parkhäusern zu parken. Deshalb und weil die Stadt Trier aufgrund der angespannten Haushaltslage auch ihre Einnahmen erhöhen muss, hatte der zuständige Verkehrsdezernent Dr. Thilo Becker bereits im September einen Anstieg der Parkgebühren im Freien zum Januar 2024 in Aussicht gestellt. Mit der Preiserhöhung sollen die Menschen zudem dazu bewegt werden, eher den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Gerade für Nutzer des 49-Euro-Tickets ist es attraktiver, mit Bus und Bahn in die Stadt zu fahren als im öffentlichen Raum mit dem Auto zu parken. Dr. Becker hatte zunächst eine Erhöhung auf 3 Euro pro angefangene Stunde in der Gebührenzone 1 (innerhalb des Alleenrings) erwogen und 1,50 Euro in der Gebührenzone 2 (außerhalb Alleenring). Nach intensiven Gesprächen mit Kammern, Handel und Gewerbe in der Stadt hat Dr. Becker nun entschieden, dass die Gebühren ab Januar 2024 nur auf 2,80 Euro pro angefangene Stunde in der Zone 1 ansteigen und auf 1,40 Euro pro Stunde in Zone 2. Außerdem gibt es einen Anreiz für Autofahrerinnen und Autofahrer, statt der Parkautomaten das Bezahlsystem Handyparken zu nutzen: Wer per Smartphone mit der App paybyphone zahlt, zahlt nur 2,70 Euro bzw. 1,35 Euro pro Stunde. Handyparken wird zudem minutengenau abgerechnet, was ebenfalls zu günstigeren Gebühren führt.

Mit den Stadtwerken, die die meisten innerstädtischen Parkhäuser und Tiefgaragen betreiben, ist vorabgestimmt, dass die dortigen Parktarife auf maximal 2,40 Euro pro Stunde (Abrechnung im 30-Minuten-Takt) erhöht werden. Die Entscheidung darüber müssen die SWT-Gremien treffen. Damit gibt es einen deutlichen Preisunterschied zwischen Parkhaus und Parkflächen im Außenbereich – es ist einfacher und günstiger, die SWT-Parkhäuser anzusteuern, Parksuchverkehr durch die Stadt lohnt sich einfach nicht.

Im Vergleich mit anderen Städten liegt Trier mit 2,80 Euro damit weiterhin im Mittelfeld, in Aachen sind drei Euro fällig, in Bonn vier, in Ballungszentren liegen die Beträge teils zwischen vier und fünf Euro.

Beim Bewohnerparken gibt es keine Änderungen zum ursprünglichen Vorschlag: Die bisher bundesweit einheitliche Verwaltungsgebühr von nur 30,70 Euro pro Jahr wird ab 2024 in Trier auf 200 Euro steigen. Damit kostet das Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen 55 Cent pro Tag, wenn Anwohner im nächsten Jahr einen Bewohnerparkausweis beantragen. Rund 4150 Bewohnerparkausweise sind derzeit in Trier ausgestellt für die drei Bewohnerparkzonen Nord, Mitte und Süd. Die Zone Süd wird auf Wunsch des Ortsbeirates Trier-Süd in Richtung Süden noch erweitert. Dr. Becker: „Der öffentliche Raum in der Stadt ist wertvoll – für alle Bewohnerinnen und Bewohner und nicht nur für parkende Autos. Die Einrichtungs- und Betriebskosten für einen Stellplatz im öffentlichen Raum sind mit den bisherigen 8 Cent pro Tag nicht ansatzweise gedeckt. Deshalb ist ein Anstieg notwendig und vertretbar.“ Sobald es technisch umsetzbar ist, soll eine Staffelung beispielsweise nach Fahrzeuggröße oder nach Umweltkriterien geprüft werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben, kündigt Dr. Becker für die Folgejahre bereits jetzt weitere Steigerungen des Bewohnerparkens um jeweils 40 Euro jährlich an.

Auch andere Kommunen haben ihre Bewohnerparkgebühren bereits zum Teil deutlich erhöht, in Bonn etwa kostet das Bewohnerparken 360 Euro pro Jahr. Kaiserslautern hat ebenfalls 200 Euro geplant, Mayen plant eine Erhöhung auf 195 Euro, Ludwigshafen auf 180 Euro.

Mit den Themen Bewohnerparken und Erhöhung der Parkgebühren befassen sich nun Stadtrat, Ausschüsse und betroffene Ortsbeiräte. Es handelt sich allerdings um Verwaltungshandeln: Über die Vorlagen wird nicht abgestimmt, sie werden den Gremien zur Kenntnis gegeben. Die Vorlage zur Erweiterung der Bewohnerparkzone Süd muss vom Stadtrat beschlossen werden.

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