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20.11.2023

Geänderte Lieferverkehrszeiten durch Weihnachtsmarkt ab 24. November

(pe) Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen rund um den Weihnachtsmarkt auf dem Hauptmarkt und dem Domfreihof gelten nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde vom 24. November bis 22. Dezember geänderte Zeiten beim Lieferverkehr:

Montag bis Donnerstag, 0 bis 10 /21 bis 24 Uhr, Freitag, 0 bis 10/22 bis 24 Uhr, Samstag, 0 bis 10 Uhr. An Sonn- und Feiertagen und zu allen übrigen Zeiten ist Lieferverkehr generell nicht gestattet. Folgende Straßen sind während der Sperrzeiten des Weihnachtsmarkts nicht oder nur eingeschränkt für den Lieferverkehr befahrbar:

  • Grabenstraße nur bis Hauptmarkt,
  • Fleischstraße nur bis Hauptmarkt,
  • Dietrichstraße nur bis Am Frankenturm,
  • Jakobstraße bis Ende „Stockplatz“,
  • Judengasse bis Hausnummer 4,
  • Stockstraße nur über Stockplatz bis Höhe Simeonstraße,
  • Simeonstraße ab Margaretengässchen,
  • Glockenstraße nur über Rindertanzstraße (bis Höhe Simeonstraße),
  • Liebfrauenstraße bis Liebfrauenkirche (Weinstube Kesselstadt),
  • obere Moselstraße (Karstadt/Kaufhof).

Alle übrigen Teile der Fußgängerzone sind während der üblichen Lieferverkehrszeiten (Montag bis Freitag, 0 bis 11 und 19 bis 24 Uhr, samstags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 11 Uhr) befahrbar. Gewerbetreibende in den betroffenen Bereichen müssen dafür Sorge tragen, dass die Lieferketten angepasst werden. Die Einhaltung der angepassten Lieferzeiten wird kontrolliert.

Inhaber von Parkplätzen und privat genutzten Flächen am Hauptmarkts und Domfreihof werden gebeten, Fahrten außerhalb der teilweise geänderten Lieferzeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Die Zufahrt zum Weihnachtsmarkt ist während der Sperrzeiten nur über die Liebfrauenstraße möglich. Die den Fußgängern vorbehaltenen Bereiche sowie der Weihnachtsmarkt selbst dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Für die Einfahrt über den Domfreihof zu den dortigen Einstellplätzen muss eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und der Personalausweis mitgeführt und auf Nachfrage in der Liebfrauenstraße vorgezeigt werden. Personen mit einem Einstellparkplatz am Domfreihof können bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail (strassenverkehrsbehoerde@trier.de) eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Hierfür muss ein Eigentumsnachweis, etwa ein Mietvertrags oder Stellplatznachweises vorgelegt werden.

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