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20.11.2023

Vor Ehejubiläum rechtzeitig über auswärtige Trauung informieren

(pe) Die Stadt übermittelt Glückwünsche an Bürgerinnen und Bürger, mit Hauptwohnsitz in Trier, die das 80., 85., 90., 95. sowie 100. Lebensjahr vollenden und danach zu jedem folgenden Geburtstag. Darüber hinaus wird Trierer Ehepaaren zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag gratuliert. Wenn die standesamtliche Eheschließung außerhalb von Trier stattgefunden hat, liegt das Datum dem federführenden Amt für Presse und Kommunikation nicht automatisch vor. Dann wird um einen kurzen Hinweis gebeten: protokoll@trier.de oder über die Rufnummer 0651/718-0.

Jubilarinnen und Jubilare, die keine Gratulation durch die Stadt Trier wünschen, können von ihrem Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre einrichten lassen. In diesem Fall bitte per E-Mail wenden an buergeramt@trier.de oder schriftlich an das Bürgeramt, Am Augustinerhof, 54290 Trier.

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