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28.12.2023

Böllerverbot auf dem Hauptmarkt

(gut) Auch 2023 erlässt die Stadt an Silvester per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Trierer Hauptmarkt. Sie untersagt für Sonntag, 31. Dezember, und Montag, 1. Januar, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Hintergrund sind die Ereignisse der Silvesternacht 2019/20, als auf dem Hauptmarkt Feuerwerkskörper beim Abbrennen in alle Richtungen geschossen und mehrere Personen verletzt wurden. Zur Versorgung erforderliche Rettungsfahrzeuge kamen wegen der Menschenansammlungen nicht zum Einsatzort. Eine vergleichbare Situation will das Ordnungsamt mit dem Verbot vermeiden. Ordnungsdezernent Ralf Britten hofft auf ein erneutes Verständnis für die Entscheidung und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr. 

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