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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Außerbetriebsetzung Bewilligung
  • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
  • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
    • Kennzeichenschilder
  • Voraussetzungen:
    • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
    • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Spezielle Hinweise für Trier

Online Abmeldung:

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständigkeit:

  • bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde
  • sowie auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet

Online-Terminvergabe ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Gebühren / Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Spezielle Hinweise für Trier

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • 16,80 Euro vor Ort 
  • ggfls. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
  • 2,70 Euro bei Online-Abmeldung
  • Gebühren sind für Fahrzeuge aller Art gleich

Zahlungsart

  • bar oder mit einer deutschen EC-Karte am Kassenautomat
  • keine Visa und Kreditkartenzahlung
  • Ausschließlich am Kassenautomat

Benötigte Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Spezielle Hinweise für Trier

Ausweisdokument:

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Pass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
    • diese nicht älter als 3 Monate
    • kann bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • ggfs. Erbschein bei Abmeldung eines verstorbenen Fahrzeughalters
  • keine Vollmacht erforderlich: sofern ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt dieser als von dem Halter bevollmächtigt

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist. 

Kennzeichenreservierung

Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.

Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung 

  • ist nur für TR und SAB-Kennzeichen möglich
  • Kennzeichen, die durch Umkennzeichnungsverzicht aus anderen Zulassungsbezirken mitgenommen wurden, können nicht reserviert werden

Wiederzulassung 

Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort 

Es gibt keine Frist.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu KFZ außer Betrieb setzen ( Abmeldung PKW und Wohnwagen)

Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppt werden?

  • Nein, abgemeldete Fahrzeug dürfen nur noch auf einem Hänger transportiert werden
  • Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden

Erhält der Bürger noch eine Abmeldebescheinigung?

  • Nein, diese werden seit 2005 nicht mehr ausgestellt. Das Datum der Außerbetriebnahme wird im Fahrzeugschein eingetragen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen