Rechtsgrundlagen der Wahl war die Wahlordnung für die Jugendvertretung der Stadt Trier sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) für das Land Rheinland-Pfalz.
Die Jugendwahl fand als Mehrheitswahl in den beiden Altersgruppen der 10- bis 13-Jährigen (AG 1) und der 14 bis 17-Jährigen (AG 2) statt. Für die elf Sitze, die für jede Altersklasse reserviert waren, bewarben sich jeweils 14 Kandidatinnen und Kandidaten. Alle Wahlberechtigten hatte drei Stimmen. Diese konnten entweder alle einer Kandidatin oder einem Kandidaten gegeben oder aufgeteilt werden.
Zur Stimmabgabe wurden in elf Trierer Schulen Wahllokale eingerichtet. Jugendliche, an deren Schule es kein Wahllokal gab, konnten ihre Stimmen entweder an einer anderen Schule oder im öffentlichen Wahllokal in der Geschäftsstelle des Jugendparlaments abgeben.
Altersgruppe 1:
Altersgruppe 2: