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Elternbeitrag festsetzen

Leistungsbeschreibung

Für Kinder ab zwei Jahren fallen in Rheinland-Pfalz keine Elternbeiträge mehr an, dennoch können für Kinder unter 2 Jahren und für die Förderung von Schulkindern Gebühren anfallen.

Ebenso können für alle Kinder gesonderte Beiträge für Mittagessen und Verpflegung  erhoben werden.

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

  • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
  • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
  • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

Spezielle Hinweise für Trier

Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Leitfaden

Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Berechnung

Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Verdienstbescheinigung

Gebühren / Kosten

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Spezielle Hinweise für Trier

Elternbeiträge in Kindertagesstätten

  • werden für unter Zweijährige (Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (Hortkinder) erhoben
  • die Berechnung richtet sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder im Haushalt sowie Art und Umfang des Betreuungsplatzes

Benötigte Unterlagen

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

Besonderheiten

Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätten Elternbeiträge

Eurener Str. 48a
54294 Trier
(Gebäude 4)

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

sowie nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de