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27.02.2024

Festsetzung von Marktsonntagen 

Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Stadt Trier im Jahr 2024

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 wird für die Stadt Trier folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1
In der Stadt Trier dürfen an den Sonntagen 
21. April 2024
16. Juni 2024
14. Juli 2024
25. August 2024
auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.
Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.

§ 2
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Trier durchgeführt werden. 

§ 3
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.

§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Trier, den 19. Februar2024
Stadtverwaltung Trier
Ralf Britten, Beigeordneter