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06.02.2024

Eintrag von nicht meldepflichtigen EU-Staatsangehörigen in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr finden die Wahl zum Stadtrat, die Wahlen zu den Ortsbeiräten sowie die Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher in der Stadt Trier und am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaigen Stichwahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher statt.


II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Trier, Bereich Wahlen, Rathaus, Zimmer 13, Am Augustinerhof, 54290 Trier zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Trier, Bereich Wahlen, Rathaus, Zimmer 13, Am Augustinerhof, 54290 Trier erhalten und stehen als Download unter www.trier.de/wahlen zur Verfügung. 

Trier, den 18. Januar 2024
Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Wahlleiter der Stadt Trier