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23.04.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan BE 34-1 „Ehranger Straße 96“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Stadtplanausschnitt mit Abgrenzung des Bebauungsplans BE 34-1

Die Stadtverwaltung Trier gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der Rat der Stadt Trier in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BE 34-1 „Ehranger Straße 96“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst hat.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Konzeptes zur Ansiedlung von Wohnnutzung in Kombination mit einem Drogeriemarkt an der Ehranger Straße. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist seitens des Vorhabenträgers die Ansiedlung von Nutzungen schwerpunktmäßig aus dem Gesundheitssektor (medizinische Versorgung, Therapie, Pflege etc.) sowie weiterer gewerblicher und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich. Dem Bebauungsplan sind zudem externe Ausgleichsflächen im stadteigenen Ökokonto im Pfalzeler Wald zugeordnet (Gemarkung Pfalzel, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 93/12 sowie 108/19).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung (städtebaulicher Teil und Umweltbericht) sowie der aus dem bisherigen Verfahren vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse https://www.trier.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden können.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden diese Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18 (Eingang vom Augustinerhof), Verwaltungsgebäude V, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser und Wasserhaushalt, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen, Biotope (Biologische Vielfalt), Artenschutz gem. § 44 Abs. 1 BNatschG, Landschaftsbild und Erholung, Mensch und menschliche Gesundheit, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, Kultur- und Sachgüter, Abfälle, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Aussagen zu planungsrelevanten fachgesetzlichen Vorgaben und planungsrelevanten Fachplänen (wie Landschaftsplan, Stadtklimaanalyse), Hinweise zu Planungsalternativen und zum Monitoring (Umweltbericht und Begründung zum Bebauungsplan BE 34-1, Stand 02/2024)
  • Verkehrsplanerische Begleituntersuchung (VERTEC 03/2024)
  • Schalltechnische Untersuchung (Verkehrs- und Gewerbelärm) (FIRU GfI, 02/2024)
  • Altlastenauskunft SGD Nord (09/2023)
  • Bodengutachten (GN Dr. Netta, 03/2023)
  • Fledermausuntersuchung (Fledkonzept 2023)
  • Entwässerungskonzept (Ingenieurbüro Scherf, 02/2024)
  • Umweltrelevante Stellungnahmen und Eingaben aus dem Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: Hinweise zu Belangen der Verkehrserschließung (inkl. der Belange von Fußgängern und Radfahrern sowie der ÖPNV-Anbindung) und verkehrlichen Anbindung, der Verkehrsbelastung (inkl. Verkehrslärm), des Schallschutzes, des anlagenbezogenen Immissionsschutzes, der Grünordnung, des Grünbestandes, des angrenzenden Internationalen Frauengartens, der Luftqualität, der Entwässerung, der Starkregenvorsorge, der Energie- und Wasserversorgung, der Denkmalpflege/Archäologie, des Bodenschutzes (incl. Altablagerungen, Altstandorte), der Abfallentsorgung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an stadt-verkehrsplanung@trier.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Trier, 17.04.2024
Der Oberbürgermeister
i. V. Dr. Thilo Becker, Beigeordneter

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