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23.04.2024

Bebauungsplan BM 139 „Innenentwicklung Ostallee“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung

Karte: Abgrenzung des Bebauungsplans BM 139
Abgrenzung des Bebauungsplans BM 139

Die Stadtverwaltung Trier gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der Rat der Stadt Trier in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes BM 139 „Innenentwicklung Ostallee“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst hat.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung und Nachverdichtung innerstädtischer Flächen zu einem nutzungsdurchmischten, urbanen und nachhaltigen Innenstadtquartier sowie die Bestandssicherung der vorhandenen Bebauung an der Ostallee. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes soll auf den Flächen der Stadtwerke Trier ein Quartier geschaffen werden, welches eine Mischung aus Wohnen, Arbeiten, sozialer Infrastruktur und ergänzenden Dienstleistungen beinhaltet. Der Norden des Quartiers wird insbesondere durch einen Schwerpunkt Wohnen geprägt sein. Im Süden des Plangebietes soll der neue Verwaltungssitz für die Verwaltung der Volksbank Trier sowie der Stadtwerke Trier entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse https://www.trier.de/bauenwohnen/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden kann.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden diese Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18 (Eingang vom Augustinerhof), Verwaltungsgebäude V, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an stadt-verkehrsplanung@trier.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Trier, 17.04.2024Der Oberbürgermeister
i. V. Dr. Thilo Becker, Beigeordneter

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