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Verkehrsüberwachung

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.

Besondere Ziele sind hierbei:

  • Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus,
  • Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden,
  • Konsequente Ausrichtung an Risikogruppen und Hauptunfallursachen,
  • Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung.

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei. 

Spezielle Hinweise für Trier

Zuständigkeit

  • für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Trier liegt beim Ordnungsamt Verkehrsüberwachungsdienst

Betrifft

  • einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
  • alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
    • ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von elektronischen Geräten:
    • werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann

Besonderheiten

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzuzgsdienst- und Verkehrsüberwachung (VüD)

Wasserweg 7-9
54292 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit Leitstelle Verkehrsüberwachung:

Montag 07:00 -22:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 22:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 22:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 22:00 Uhr

Freitag 07:00 - 22:00 Uhr

Samstag 11:30 - 22:00 Uhr

Sonntag nur zu Veranstaltungszwecken

Telefon: +49 651 718-3232
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen