Hund Leinenbefreiung beantragen
Leistungsbeschreibung
Beantragung
- ist egal für welche Hundekategorie in Trier nicht möglich
Gültigkeit der Leinenpflicht
- auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen
- in der bebauten Ortslage von Trier
- in öffentlichen Anlagen
-
im Bereich der Fußgängerzonen
- kurz angeleint
- außerhalb bebauter Ortslagen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden
bei Verstoß gegen Leinenpflicht
- aktuelle Meldung an die Leitstelle des kommunalen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes
Rechtliche Grundlage
- Gefahrenabwehrverordnung der Stadt (06.09.2007)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 00:30 Uhr
Telefon: +49 651 718-3333Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4328
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-1328
E-Mail: Kontakt aufnehmen