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28.07.2015

Zuwachs für den A.R.T. zum 1. Januar

Abfallagerung beim Zweckverband
Durch den Beitritt der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel zum Zweckverband A.R.T. sollen Synergieeffekte im Abfallbereich erzielt werden. Archivfoto: A.R.T.
Erfolgsmodell A.R.T.: Der Abfallentsorgung für die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg werden zum 1. Januar kommenden Jahres zusätzlich alle Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel sowie den Eifelkreis Bitburg-Prüm übertragen. Dem hat der Stadtrat, wie zuvor alle übrigen Körperschaften, einstimmig zugestimmt.

Die Aufgaben werden in einem gemeinsamen Zweckverband gebündelt. Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft wird aufgelöst. Die „A.R.T.“, bislang das Kürzel für den erfolgreich operierenden „Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier“, steht künftig für „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier“. Der Verschmelzungsprozess soll in spätestens zehn Jahren abgeschlossen sein.

Ziel ist, die differenzierten Strukturen zur Einsammlung und Verwertung von Restabfall, Altpapier, Sperrabfall, Gartenabfall, Elektro- und Elektronikgeräten sowie auch die Gebühren anzugleichen. Auch die Deponien sollen unter dem Dach des A.R.T. betreut werden. Von der Bündelung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben in der Region versprechen sich die Beteiligten eine Optimierung bestehender Verwaltungsprozesse, bessere Erlöse bei der Vermarktung von Wertstoffen, Perspektiven für die regionale Verwertung von Biomasse und eine effizientere Einsammlung der Abfälle über die jeweiligen Kreisgrenzen hinaus.

Da der bisherige Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.) mit rund 200 Mitarbeitern und einer umfangreichen Infrastruktur bereits heute über die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verfügt, soll auch zur Vermeidung einer Überleitung von Personal und Verträgen die Aufgabenübertragung auf den bestehenden Zweckverband erfolgen.

Insgesamt ist ein Anpassungszeitraum der unterschiedlichen Verbandsordnungen bis längstens Ende 2025 vorgesehen. Dann werden die bis dahin erwirtschafteten Deponierückstellungen und Rücklagen in einer gemeinsamen Bilanz zur Finanzierung der Nachsorgeverpflichtungen im Sinne einer Solidargemeinschaft ausgewiesen. Der Stadtrat hat zugleich einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Abfallwirtschaft im Raum Trier“ zugestimmt.