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20.12.2022

Wohngeld endlich mit Heizkostenzuschuss

Sozialamtsleiter Hans-Werner Meyer und Karin Resch, Leiterin der Wohngeldstelle, an einem Schreibtishc im Sozialamt
Sozialamtsleiter Hans-Werner Meyer und Karin Resch, Leiterin der Wohngeldstelle, sind durch die knappe Frist bis zur Einführung des Wohngelds plus mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Ein besonders schwieriges Problem ist die Suche nach geeigneten Mitarbeitenden.
Zum 1. Januar steht im Sozialbereich nicht nur die Umstellung auf das Bürgergeld an, sondern mit dem neuen Wohngeld plus eine deutliche Erweiterung des Personenkreises, der von dieser staatlichen Leistung profitiert. Im Gespräch mit der Rathaus Zeitung (RaZ) erläutern der städtische Sozialamtsleiter Hans-Werner Meyer und Sachgebietsleiterin Karin Resch die Umstellung und die damit verbundenen Herausforderungen.

RaZ: Welche Bedeutung hat generell das Wohngeld, das in Trier beim Amt für Soziales und Wohnen beantragt wird?

Resch: Es ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Es wird als Zuschuss für einkommensschwache Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung gezahlt, an Mieterinnen und Mieter, aber auch Personen, die eine eigene Immobilie bewohnen.

Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld betreut das Sozialamt derzeit, mit wie vielen rechnen Sie dann ab Januar?

Meyer: Derzeit haben im Durchschnitt 1000 bis 1100 Haushalte in Trier einen Anspruch. Durch das Wohngeld plus- Gesetz wird sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte mindestens verdreifachen. Anhaltspunkt ist vor allem die Einschätzung auf der Bundesebene. Das zuständige Bundesministerium geht von derzeit 600.000 Fällen aus, die sich auf gut zwei Millionen erhöhen werden.

Was ist neu am Wohngeld plus?

Resch: Es wird eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt und die Einkommensgrenzen des bisherigen Wohngelds deutlich angehoben. Bisher fanden Heizkosten in der Berechnung keine Berücksichtigung, obwohl wir das schon seit 20 Jahren gefordert hatten. Die Heizkosten gehen künftig als Zuschlag, mit Pauschalen je nach Haushaltsgröße, auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung durch eine eigene Immobilie in die Berechnung ein. Die Heizkosten werden also nicht komplett übernommen. Um steigenden Wohnkosten durch Modernisierungen, die die Energiebilanz von Gebäuden verbessern, entgegenzuwirken, fließt zudem ein Zuschlag mit Pauschalen je nach der Haushaltsgröße in die Berechnung ein.

Ab wann kann Wohngeld plus beantragt werden?

Meyer: Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dann kann das Wohngeld plus bei unserer Wohngeldbehörde schriftlich beantragt werden, per E-Mail (wohngeld@trier.de) oder postalisch: Stadtverwaltung Trier, Wohngeldbehörde, Postfach 3470, 54224 Trier. Ist der Antrag eingegangen, findet eine Plausibilitätsprüfung statt.

Ist ein Antragsformular schon online verfügbar?

Resch: Die jeweiligen Vordrucke stellt das Finanzministerium Rheinland-Pfalz für den Miet- und den Lastenzuschuss zur Verfügung (QR Codes links).

Meyer: Wir haben es hier mit einem sehr knappen Vorlauf zu tun: Ursprünglich war vorgesehen, diese Reform erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Das wurde nun kurzfristig um ein Jahr vorgezogen. Wegen des extrem kurzen Vorlaufs ist die Vorbereitung so schwierig.

Müssen Personen, die schon Wohngeld erhalten, die Erhöhung durch das Wohngeld plus beantragen?

Resch: Nein, Haushalte die schon berechtigt sind und deren Bewilligungsbescheid über den 31. Dezember hinausgeht, erhalten das verbesserte Wohngeld automatisch ohne gesonderten Antrag. Nach derzeitigem Stand soll die Umstellung der Bestandsfälle noch im Januar erfolgen. Dann ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nötig. Außerdem wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass Bezieher, die für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben, ab Mitte Januar einen Heizkostenzuschuss erhalten. Für diese Haushalte ist der einmalige Zuschuss gestaffelt: bei einer Person 415 Euro, bei zwei 540 sowie 100 Euro für jede weitere Person. Noch ist unklar, ab wann wir Zahlungen nach dem Wohngeld plus bei neuen Kunden veranlassen können, da noch nicht feststeht, wann das EDV-Programm angepasst ist. Wir haben wegen der erhöhten Anforderungen erst am 1. Oktober auf ein Angebot der hessischen Datenzentrale umgestellt, das viele Kommunen nutzen und das vom Land finanziert wird. Wir sind hier noch in der Anpassung.

Wie geht die Stadt mit den Mehrbelastungen durch das Wohngeld plus um?

Meyer: Um die zu erwartende erhöhte Antragszahl bewältigen zu können, arbeiten wir daran, zusätzliche Stellen zu besetzen. Es ist jedoch absehbar, dass es zu monatelangen Verzögerungen der Auszahlungen kommen wird, da die Gewinnung neuer Mitarbeitender und deren Einarbeitung mehr Vorlauf benötigen. Die Prüfung der Anträge erfordert fundierte Fachkenntnisse, die nicht in kurzer Zeit erworben werden können. Mit den derzeitigen Personal kann die zu erwartende Antragsflut nicht bewältigt werden. Wir gehen daher von einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs Monaten aus. Wenn der Antrag pünktlich zum Stichtag 1. Januar gestellt wurde und der Anspruch auf das Wohngeld plus bestätigt ist, fließt das Geld rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2023 an die Haushalte. Der Antrag muss bis 31. Januar bei uns eingegangen sein. Die zusätzlichen Personalkosten durch dieses Bundesgesetz müssen die Kommunen bewältigen. Zudem müssen wir die Büro-Kapazitäten ausbauen.

Wie hoch fallen die Entlastungen für die Haushalte durch das neue Wohngeld plus konkret aus?

Resch: Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, bei einem Ein-Personen-Haushalt sind sie beispielsweise um 400 Euro gestiegen. Das führt dann zu höheren Ansprüchen. Zum Beispiel bei einer Rentnerin, bei der eine 100- prozentige Schwerbehinderung vorliegt, die über ein monatliches Netto-Einkommen von 780 Euro verfügt und die in ihrem Eigenheim wohnt, steigt durch die Reform das Wohngeld von 158 auf 295 Euro im Monat.

Das Gespräch führte Petra Lohse