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24.06.2008

Wo ist es am lautesten?

Meyers Lexikon definiert Lärm als „störend empfundenes lautes Geräusch“.
Meyers Lexikon definiert Lärm als „störend empfundenes lautes Geräusch“.
Verkehrslärm gefährdet die Gesundheit. Laut Umweltbundesamt ist das Herzinfarktrisiko für Menschen, die an stark befahrenen Straßen wohnen, signifikant höher als bei der restlichen Bevölkerung. Einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Gefahr erhofft sich die Europäische Union mit ihrer Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 und 2006 von der Bundesregierung in nationale Vorschriften umgesetzt wurde. Darin wird es den Kommunen zur Auflage gemacht, den Straßenlärm in einer Karte zu erfassen und auf dieser Grundlage einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dabei ist auch eine Beteiligung der Bürger vorgesehen.

In einer ersten Bürgerinformation in der Aula der Berufsbildenden Schulen präsentierte Volker Ganz von der FIRU mbh, einem Büro für Raum- und Umweltplanung in Kaiserslautern, die Ergebnisse der Lärmkartierung. Demnach sind in Trier rund 1800 Einwohner so stark von Straßenverkehrslärm betroffen, dass Schutzmaßnahmen empfohlen werden. Schwerpunkte liegen an der Moseluferstraße, Zurmaienerstraße, Saarstraße, Bonner Straße, Kölner Straße, Luxemburger Straße sowie Teilen der Paulin- und Zewenerstraße.

Asphalt statt Pflaster

Ganz erläuterte an einigen Beispielen, welche Wirkung bestimmte Maßnahmen in ausgewählten Straßen haben könnten. So wurde zum Beispiel für die Saarstraße ein Tempolimit von 30 km/h simuliert. Ergebnis: Der Lärm würde sich gerade für die am stärksten betroffenen Anwohner deutlich reduzieren. Ein ähnlich positiver Effekt würde sich laut Simulation auch in der Paulinstraße ergeben. Für das Pacelliufer wäre eine Lärmschutzwand zu empfehlen und in der Luxemburger Straße hätte es eine enorme Wirkung, wenn man das Straßenpflaster durch eine Asphaltdecke ersetzen würde.

Solche und ähnliche Vorschläge werden jetzt für alle betroffenen Straßen erarbeitet und in einem Lärmaktionsplan zusammengefasst. Dafür erhoffen sich Stefan Leist und Sören Stock vom Stadtplanungsamt Anregungen der Bürger. Bei der Informationsveranstaltung wurden Formblätter verteilt, auf denen die Bürger ihre Betroffenheit schildern und Vorschläge zur Lärmminderung unterbreiten können. Das Formular ist auch im Stadtplanungsamt am Augustinerhof erhältlich.

Fakten zur Lärmkartierung

  • Erfasste Straßen
    Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16 400 Kraftfahrzeugen pro Tag in der Lärmkarte erfasst werden. Zusätzlich wurden in Trier weitere stark belastete Straßen untersucht, die nicht als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert sind. Die Stadt ist nicht zuständig für die Erfassung des Lärms an Eisenbahnlinien.
  • Methode
    Der für die einzelnen Straßen ermittelte Lärmpegel ergibt sich aus der Verkehrsmenge, der Geschwindigkeit, dem Straßenbelag und der Neigung der Strecke. Die Lkw-Anzahl wurde nicht extra erfasst, doch es wird ein angenommener Lkw-Anteil mit einberechnet. Auch der durch das Anfahren an Ampeln verursachte zusätzliche Lärm fließt in die Formel ein.
  • Richtwerte
    Ein Wert von 65 dB(A) im Tagesmittel entspricht dem Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für den Neubau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen in Mischgebieten. Ein Wert von 73 dB(A) entspricht dem Grenzwert aus den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen“ für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in Mischgebieten.
    Für die Umgebungslärmbelastung in der Nacht (22 bis 6 Uhr) lauten die entsprechenden Richtwerte, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden, 54 und 62 dB(A).
    Dabei muss die Besonderheit der Maßeinheit dB(A) beachtet werden: Bei doppelter Entfernung zur Lärmquelle verringert sich der Messwert nur um 3 dB(A). Umgekehrt steigt der Messwert um 3 dB(A) bei Halbierung der Entfernung zur Lärmquelle. 10 dB(A) weniger wären also für das menschliche Ohr schon eine sehr deutliche Lärmreduzierung.
  • Maßnahmen
    Fachleute unterscheiden drei Arten von Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm:
    1. Maßnahmen an der Lärmquelle: zum Beispiel Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung, Lkw-Fahrverbot, Tempolimit, „Flüster-Asphalt“
    2. Maßnahmen am Ausbreitungsweg: zum Beispiel Lärmschutzwand oder -wall, Tunnel
    3. Maßnahmen am betroffenen Gebäude/Grundstück (Immissionsort): zum Beispiel Schallschutzfenster, günstige Grundrissorientierung, Fassadengestaltung