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25.11.2008

Wintereinbruch ohne Rutschpartie

Dank des schnellen Einsatzes der Streu- und Räumfahrzeuge waren auch die Straßen in den Höhenstadtteilen, darunter Herresthal, zügig vom Schnee und Eis befreit.
Dank des schnellen Einsatzes der Streu- und Räumfahrzeuge waren auch die Straßen in den Höhenstadtteilen, darunter Herresthal, zügig vom Schnee und Eis befreit.
Der Wintereinbruch schon Ende November mit teilweise kräftigem Schneefall bescherte dem Winterdienst des Stadtreinigungsamts zwei Großeinsätze: Am Samstagmorgen zwischen 7 und 12 Uhr sowie am Sonntagabend (17.30 bis 21 Uhr) waren zahlreiche Räum- und Streufahrzeuge auf Trierer Straßen unterwegs. Dabei wurden rund 300 Tonnen Salz verbraucht. Die Bilanz fällt positiv aus: Es gab keinerlei Probleme. Auch die Trierer Polizei berichtete für ihr Gebiet, das im wesentlichen den früheren Regierungsbezirk umfasst, nur von einigen leichten Unfällen. In vielen Fällen waren die Fahrzeuge dabei mit Sommerreifen unterwegs.

Frühzeitiges Streuen lohnt sich

Das Stadtreinigungsamt ist für ein rund 300 Kilometer langes Straßennetz zuständig. Bei Großeinsätzen erhält es Unterstützung von Mitarbeitern anderer städtischer Ämter sowie mehrerer Firmen. Bewährt hat sich die „Taktik“ an bestimmten Strecken, wie der Konrad-Adenauer-Brücke, präventiv vorher zu streuen. Sie sind dann länger schnee- und eisfrei. Dadurch wird zudem weniger Streusalz benötigt.

Das Stadtreinigungsamt weist private Hauseigentümer und Anlieger erneut auf ihre Pflicht hin, die Wege an ihren Grundstücken freizuhalten. Eine Streu- und Räumpflicht besteht für den Gehweg entlang des Grundstücks. Wo keiner existiert, gilt dies für einen Streifen von 1,50 Meter von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte. In der „verkehrsüblichen Zeit“ (7 bis 21 Uhr) muss die Glätte sofort nach Beendigung des Schneefalls oder der Eisbildung beseitigt werden. An besonders frequentierten Punkten kann die Streu- und Räumpflicht auch schon früher am Morgen beginnen. Grundstückseigentümer können diese Aufgaben in
einer Hausordnung den Mietern übertragen oder einen Hausmeister damit beauftragen. Wenn jemand seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, kann es teuer werden: Bei einem Unfall kann das Opfer Schmerzensgeld fordern und dessen Arbeitgeber die Kosten des Arbeitsausfalls geltend machen.

Feuchtsalz ab minus sechs Grad

Je nach Witterung hat der städtische Winterdienst täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, rund um die Uhr Bereitschaftsdienst, um möglichst schnell zu reagieren. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist das Stadtgebiet in zehn Bezirke aufgeteilt. Der für ein Gebiet zuständige Mitarbeiter koordiniert und überprüft die Einsätze.

Es gibt Streu- und Räumpläne mit klaren Prioritäten: Haupt- und Durchgangsstraßen sowie ÖPNV-Trassen haben Vorrang. Das gilt nach Angaben von Hermine Henner, stellvertretende Leiterin des Stadtreinigungsamts, ebenso für Fußgängerzonen und -überwege sowie gefährliche Steigungen oder Kreuzungen. Danach werden wichtige Verbindungs- und Wohnstraßen von Schnee und Eis befreit. Gegen Eisglätte werden auftauende Salze sowie Splitt eingesetzt.

Bei Eis- oder Reifglätte sowie Temperaturen unter minus sechs Grad wird Feuchtsalz verwendet. Wenn die Durchfahrten für die Fahrzeuge zu eng werden, wird Räumen und Streuen zur Handarbeit, so auf Fußgängerbrücken und Haltestelleninseln sowie in Unterführungen.