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10.07.2012

Weniger Todesfälle durch giftige Brandgase

Die Übergangsfrist ist abgelaufen: Ab 12. Juli müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz per Gesetz mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Rheinland-Pfalz setzt damit als erstes von zehn beteiligten Bundesländern die Rauchmelderpflicht um. Wie nützlich die kleinen Geräte sind, davon konnten sich die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Theobaldstraße vor wenigen Wochen unfreiwillig überzeugen.

Ein technischer Defekt im Steuerungskasten eines Fahrstuhls sorgte für starke Rauchentwicklung und löste einen Großeinsatz der Feuerwehr und der Polizei aus. Dank der Rauchmelder wurden die Bewohner durch ein akustisches Signal frühzeitig gewarnt und konnten sich noch in Sicherheit bringen.

Größte Gefahr nachts

„Die meisten, zum Teil tödlichen Verletzungen sind bei einem Wohnungsbrand auf eine Rauchgasvergiftung zurück zu führen. Da zählt dann jede Minute, um die Wohnung noch sicher verlassen zu können“, betont Michael Budinger von der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz bei der Berufsfeuerwehr Trier. Besonders nachts sind die kleinen Wächter oft der Lebensretter, da Gerüche im Schlaf vom Menschen nur stark vermindert wahrgenommen werden. Statistisch gesehen verunglücken die meisten Brandopfer – rund 70 Prozent – nachts in den eigenen vier Wänden.

Prüfzeichen beachten

Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie der EU-Norm EN 14604 entsprechen. Auf der Verpackung sollten zudem das CE-Kennzeichen sowie das VdS-Prüfzeichen ausgewiesen sein. Ein „Q“-Zeichen gibt zudem an, dass es sich bei dem Rauchmelder um ein Qualitätsprodukt handelt, das zu den Kriterien der EN 14604 weitere wichtige Merkmale aufweist. Dazu zählen geprüfte Langlebigkeit, erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarmen und eine fest eingebaute Zehn-Jahres-Batterie.

Installation in der Raummitte

Laut Rauchwarnmelderpflicht müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen, überwacht werden. Die Geräte sollten möglichst in der Raummitte unter der Decke angebracht sein.

Mit welchen Konsequenzen Wohneigentümer rechnen müssen, wenn sie bis zum Stichtag keine Rauchmelder installiert haben, ist noch nicht abzusehen. Im Falle eines Brandes könnte es beispielsweise zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Man sollte aber auf jeden Fall die Folgen eines Feuers bedenken, betont Budinger. Neben materiellen Schäden durch den Brandrauch können gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Im schlimmsten Fall kann eine Missachtung der Rauchmelderpflicht sogar den Tod von Personen durch Atemgifte zur Folge haben.

Weitergehende Informationen: Expertentelefon des Landesfeuerwehrverbands zum Start der landesweitem Rauchmelderpflicht am Donnerstag, 12. Juli, 10 bis 16 Uhr: 0261/97434-30.
 
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