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20.11.2012

Weichen rechtzeitig stellen

Angesichts der starken Zunahme von Singlehaushalten in einer alternden Gesellschaft fragen sich immer mehr Menschen, was passiert, wenn sie sich nicht mehr helfen können: Wer regelt die Finanzen, stellt Anträge bei Kranken-, Pflegeversicherung oder dem Sozialamt? Wie wird die häusliche Pflege organisiert? Diese und viele weitere Fragen lassen sich frühzeitig durch eine Vollmacht regeln. Eine sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung.

Das vor 20 Jahren in Kraft getretene Betreuungsrecht enthält unter anderem Regelungen für diese beiden Bereiche. Bei den regionalen Betreuungsvereinen von SkF, SKM, Diakonischem Werk und Arbeiterwohlfahrt erhalten Interessenten eine umfassende Beratung. Der Bevollmächtigte kann, wenn jemand krankheitsbedingt seine Angelegenheiten selbst nicht mehr besorgen kann, Entscheidungen treffen, bevor etwa wegen eines Wechsels ins Pflegeheim die Wohnung aufgelöst wird.

Auch damit verbundene finanzielle Regelungen (etwa zum Verkauf eines Hauses) kann der Bevollmächtigte steuern. „Da mit einer Vollmacht oft weitreichende Entscheidungen getroffen werden können, sollte man bei der Auswahl größte Sorgfalt walten lassen. Es empfiehlt sich, Vollmachten nur an sehr vertrauenswürdige Angehörige zu geben, denn der Bevollmächtigte wird von keiner staatlichen Institution kontrolliert. Daher muss man sich als hilfsbedürftiger Mensch hundertprozentig auf ihn verlassen können. Vollmachten ge-hören nur in gut funktionierende Familien, denn eine Kontrolle des Bevollmächtigten gibt es im Gegensatz zum rechtlichen Betreuer nicht“, betonte Caroline Klasen (SkF). Wer keine Angehörigen oder Unstimmigkeiten innerhalb der Familie hat, solle auf eine Vollmacht zugunsten einer rechtlichen Betreuung verzichten.

Grundsätzlich ist eine Vollmacht nicht an eine Form gebunden. Damit sie im Alltag funktioniert, sollte sie schriftlich abgefasst sein. Sie kann beim Bürgeramt im Rathaus beglaubigt werden, wenn dafür ein Formular der Justizministerien genutzt wird. Sollen besondere Vertretungsregelungen, Immobiliengeschäfte oder größere Vermögensangelegenheiten geregelt werden, ist der Gang zum Notar notwendig. Er beurkundet die Vollmacht nach eingehender juristischer Beratung. Sie ist nach der langjährigen Erfahrung von Klasen die am besten funktionierende Variante.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Sie bezieht sich allein auf medizinische Behandlungswünsche, wenn sich der Betroffene selbst dazu nicht mehr äußern kann. Viele Menschen wollen regeln, wie sie in den letzten Tagen ihres Lebens (nicht) medizinisch behandelt werden möchten.  

Viele wünschen kurz vor ihrem Tod keine künstliche Ernährung oder eine Beatmung mehr. „Dies sind sehr schwerwiegende Entscheidungen, die jeder nur für sich selbst treffen kann und die gut überlegt sein wollen. Daher sind Patientenverfügungen individuell sehr verschieden. Dennoch nutzen viele Menschen Formulare, um sich Anregungen zu holen oder es  gleich ganz zu nutzen“, betont Klasen. Die Anforderungen an Formulare sind hoch. Die Betreuungsvereine empfehlen die Vorlagen der Christlichen Patientenvorsorge oder des Landes- oder des Bundesjustizministeriums. Vor einer Patientenverfügung können sich Interessenten bei den Betreuungsvereinen beraten lassen.