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17.03.2009

Wahlbewerber bis 27. April melden

Wahlbüroleiter Reiner Roth.
Wahlbüroleiter Reiner Roth.
In knapp drei Monaten können die Trierer nicht nur über den neuen Stadtrat, die Ortsvorsteher und die Ortsbeiräte entscheiden, sondern  auch ihre Stimme für die Europawahl abgeben. Im Gespräch mit der Rathaus Zeitung (RaZ) erläutert Reiner Roth, seit Januar 2007 Leiter des Wahlbüros, was Bewerber für die Kommunalwahl am 7. Juni beachten müssen und wie die weitere Vorbereitung abläuft.

RaZ: Wer ist wahlberechtigt?

Roth: Grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie  am Wahltag seit mindestens drei Monaten für die Europawahl in Deutschland, für die Stadtratswahl in Trier und die Ortsbeiratswahl im jeweiligen Ortsbezirk wohnen. Dies bedeutet: Ein Wähler, der nach dem 7. März in Trier von einem Ortsbezirk in einen anderen umzieht, ist weder im Ortsbezirk des alten noch des neuen Wohnsitzes für die Ortsbeirats und Ortsvorsteherwahl wahlberechtigt.

Wie sieht der zeitliche Ablauf bis zur Wahl aus?

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 27. April, 18 Uhr. Am 4. Mai entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die vorliegenden Vorschläge für die Kommunalwahl. Das Trierer Wahlbüro öffnet dann am Dienstag, 12. Mai, und ist wie immer im Großen Rathaussaal untergebracht. Die Benachrichtigungsbriefe werden in der 20. Kalenderwoche, spätestens am 16. Mai, allen im Trierer Wählerverzeichnis  eingetragenen Bürgern zugestellt. Nach der Kommunalwahl am 7. Juni findet eine eventuelle Stichwahl der Ortsvorsteher am Sonntag, 21. Juni, statt.

Was hat sich gegenüber der letzten Kommunalwahl 2004 geändert?

Die Zahl der Wahllokale sinkt von 94 auf 76. Für den Wähler entstehen keine gravierenden Nachteile, da in vielen Fällen mehrere Wahllokale bereits damals in einem Gebäude untergebracht waren und nun lediglich organisatorisch zusammengefasst werden. Durch die höhere Einwohnerzahl umfasst der Stadtrat künftig 56 statt
52 Sitze. Auch in zwei Ortsbezirken hat sich die Zahl der Beiratsmitglieder erhöht: In Olewig sind es 13 statt 11, in Tarforst 15 statt 13. Da die Wähler jeweils so viele Stimmen haben wie Sitze zu vergeben sind, bedeutet dies in allen drei Fällen jeweils einen Zuwachs.

Was müssen Parteien und Wählergruppen beachten, die sich um Mandate im Stadtrat oder Ortsbeirat bewerben, dort bislang aber noch nicht vertreten waren?

Parteien, die noch nicht im Stadtrat und im Landtag vertreten sind, müssen bis spätestens Montag, 27. April, 18 Uhr, für einen Wahlvorschlag zum Stadtrat 230 Unterstützungsunterschriften einreichen. Das gleiche gilt für alle nicht im Stadtrat vertretenen Wählergruppen sowie Vorschläge für die Ortsbeiräte. Hier sind jedoch entsprechend der Einwohnerzahl des einzelnen Ortsbezirks nur zwischen 25 und 80 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dabei werden nur Unterstützungsunterschriften von Personen anerkannt, die im jeweiligen Wahlgebiet (zum Beispiel bei einem Vorschlag für den Ortsbeirat Biewer in diesem Stadtteil) wahlberechtigt sind, wenn sie dieses Dokument unterzeichnen. Darüber hinaus enthält das Verfahren viele Regelungen, die alle beachten müssen, die einen Vorschlag abgeben wollen.

Was muss ein Einzelbewerber beachten, der als Ortsvorsteher kandidieren will?

Soweit es sich nicht um einen Amtsinhaber handelt, der sich für die Wiederwahl bewirbt, muss auch ein Einzelkandidat für das Amt des Ortsvorstehers Unterstützungsunterschriften nachweisen. Ihre Zahl richtet sich wie bei einer Kandidatenliste nach der Größe des Ortsbezirks.

Wie stellt sich die Situation bei den Wahlhelfern dar, von denen rund 800 am 7. Juni im Einsatz sind? Welche Aufgaben haben sie?

Die Suche gestaltet sich immer schwierig. Derzeit werden Aufrufe veröffentlicht, wir bitten andere Behörden um Unterstützung und wenden uns an Parteien, um Freiwillige aus deren Reihen zu gewinnen. Außerdem sprechen wir die Rathaus-Mitarbeiter an. Die Helfer werden überwiegend im Wahlvorstand als Beisitzer eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, am 7. Juni im Wahllokal die Stimmabgabe zu begleiten und sicherzustellen. Dabei werden jeweils ausreichend Helfer eingesetzt, um einerseits die Auszählung nach 18 Uhr in angemessener Zeit zu bewältigen und andererseits tagsüber einen „Schichtbetrieb“ zu ermöglichen. Einige Freiwillige werden auch am Montag nach der Stimmabgabe für die Ergebnisermittlung benötigt. Interessenten können sich melden im Wahlbüro bei Petra Magar (Telefon: 0651/718-3123, E-Mail: petra.magar@trier.de) oder Tanja Scherf (0651/718-3126, E-Mail: tanja.scherf @trier.de).     
  

Das Gespräch führte Petra Lohse
 
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