Sprungmarken
13.05.2008

Vorbildliche Arbeitsplätze für Schwerbehinderte

Arbeitgeber, die in vorbildlicher Weise Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen haben und in besonderer Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, können 2008 erneut mit einem Preis des Mainzer Sozialministeriums ausgezeichnet werden. Drei Auszeichnungen gehen an Firmen der Privatwirtschaft, der vierte an Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes. 

Außerdem kann einem Arbeitgeber ein Sonderpreis verliehen werden, der durch besonders innovative Projekte zur Integration Behinderter beiträgt. Kriterien für die Vergabe der Preise sind unter anderem der Anteil Behinderter an der Belegschaft, die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Behinderte und der Abschluss einer Integrationsvereinbarung. 

Die Gewinner  erhalten eine Urkunde und können drei Jahre mit der Auszeichnung für sich werben. Gleichzeitig sollen andere Arbeitgeber ermutigt werden, diesem positiven Beispiel zu folgen. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, der je zwei Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie jeweils einer der Bundesagentur für Arbeit und des Landes angehören. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am Montag, 23. Juni. Ansprechpartner ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt – Rheinallee 97-101, 55118 Mainz.