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24.11.2020

Trotz Klage: Stadt hält an Maskenpflicht in der City fest

Eine Maske mit Trier-Logo liegt auf einem Stein am Kornmarkt.
Um das Coronavirus einzudämmen, hält die Stadt an einer Maskenpflicht in der Innenstadt fest.

Die Stadt Trier hält an der Maskenpflicht in der Innenstadt trotz eines gegenteiligen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vorerst fest und legt gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz ein. Eine Triererin hatte Widerspruch gegen Ziffer 2 der derzeit gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Trier eingelegt, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Fußgängerzone und einigen angrenzenden Straßen und Plätzen vorschreibt.

Das Gericht vertritt zur Einschätzung der Corona-Lage eine komplett andere Auffassung als die Stadt Trier und hält die vorliegenden 7-Tage-Inzidenzen beispielsweise nicht für hinreichend, um damit die Maskenpflicht zu begründen. Das widerspricht aus Sicht der Stadtverwaltung der weit überwiegenden Einschätzung der Experten beispielsweise aus dem Robert-Koch-Institut und der Gesundheitsämter sowie dem Handeln der Bundes- und der Landesregierung.

Viel Zustimmung von Bürgern

Die Stadt Trier hat von vielen Bürgerinnen und Bürgern die Rückmeldung, dass die Maskenpflicht als notwendiges Übel zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch zum Selbstschutz in der Fußgängerzone gerne in Kauf genommen wird. Die im Vergleich zu anderen Regionen in Rheinland-Pfalz deutlich unter 100 liegende 7-Tage-Inzidenz in Trier ist aus Sicht der Stadt ein Zeichen dafür, dass diese Maßnahme zu greifen scheint.

Die Rechtssprechung der rheinland- pfälzischen Verwaltungsgerichte ist uneinheitlich. So gibt es bereits Entscheidungen, nach denen die Maskenpflicht in anderen Städten rechtmäßig ist. Daher strebt die Stadt eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz an.