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15.03.2022

Trier hilft auf vielfältige Weise

Weiße Taube vor den Farben der Ukrainischen Flagge

Wegen des Kriegs in der Ukraine flüchten derzeit Menschen von dort auch nach Trier. Momentan gibt es viele Privatpersonen, die Menschen kurzfristig und unkompliziert aufgenommen haben. Die RaZ liefert die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Situation.

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich Personen aus der Ukraine privat in Trier aufgenommen habe?

Trierer, die Personen privat beherbergen sollten diese bei der Anmeldung beim Bürgeramt unterstützen. Derzeit gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Dazu muss eine Mail mit verschiedenen Informationen an buergeramt@trier.de mit dem Betreff „Ukraine“ geschrieben werden. Folgende Daten müssen angegeben werden: Personalien, Passnummer und Gültigkeitsdatum, Einreisedatum, derzeitige Adresse und Erreichbarkeit (falls vorhanden: Telefonnummer und E-Mailadresse), Passkopie und/oder Kopie von Personenstandsurkunden (sofern vorhanden). Bei zusätzlichen Unterkünften werden jetzt vor allem Angebote gesucht, die mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen. Weitere Details: www.trier.de/helfen.

Welchen Aufenthaltsstatus haben Menschen aus der Ukraine? Wie lange können sie bleiben?

Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage visumfrei mit einem biometrischen Pass in Deutschland (sowie im kompletten Schengenraum) aufhalten. Im Anschluss daran kann derzeit eine 90-tägige Verlängerung bei den Ausländerbehörden beantragt werden. Durch die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ können ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für ein Jahr erhalten. Diese kann bis zu maximal drei Jahren verlängert werden.

Wie erhalten die Geflüchteten medizinische Hilfe, wenn sie privat untergekommen, aber noch nicht offiziell angemeldet sind?

In diesem Fall können sie sich direkt an das Amt für Soziales und Wohnen, Fachbereich Asyl (hilfeantrag@trier.de) wenden. Sollte noch keine Anmeldung beim Bürgeramt erfolgt sein, muss dies dann aber noch im Nachgang erledigt werden.

An wen wende ich mich, wenn Minderjährige ohne Elternteile oder Erziehungsberechtigte einreisen?

In diesem Fall sollten sich Betroffene an das städtische Jugendamt per Mail an uma@trier.de oder telefonisch (0651/718-2536) wenden. Dort werden diese Fragen geklärt.

Werden aktuell Sachspenden in Trier benötigt?

Derzeit werden in Trier noch keine Sachspenden gebraucht. Die Stadt wird mitteilen, wenn sich dies ändert. Es gibt aber Institutionen und Gruppen, die Hilfsgüter in die Ukraine oder an die Grenze bringen. Bevor Sachspenden an Sammelorte transportiert werden, sollte man sich aber genau informieren, was gebraucht wird.

Ich möchte mich engagieren. Was wird derzeit benötigt?

Die Stadt sucht ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die Menschen aus der Ukraine ehrenamtlich unterstützen. Die Verwaltung kooperiert mit der Ehrenamtsagentur. An sie sollte man sich mit der Angabe wenden, welche Sprache man spricht: www.ehrenamtsagentur-trier.de.

Laufend aktualisierte Informationen: www.trier.de/helfen und www.trier.de/leben-in-trier/integration/ukraine/.