In der Tarifstufe I liegt der Kilometerpreis für Fahrten ab 4,1 Kilometer künftig bei 1,90 Euro, bislang sind es 1,70 Euro. Neu ist auch ein Nachttarif, der von 22 bis 6 Uhr gilt, und etwas teurer ist als am Tag. In der Tarifstufe II für Großraumtaxen, die mehr als vier Personen befördern, liegt der Grundpreis ab Oktober bei 9,50 Euro (bislang 8,50 Euro), der Kilometerpreis für Zielfahrten zwischen 0,1 und vier Kilometern beträgt 2,60 Euro (bislang 2,50 Euro). Neu ist auch eine weitere Abgrenzung für Fahrten ab 10,1 Kilometern: Hierfür werden 1,90 pro Kilomter fällig, zuvor waren es ab 3,1 Kilometern 1,70 Euro.
Die neue Tarifstufe III gilt für Krankenfahrten und Fahrzeuge, die von ihrer Bauart für Menschen im Rollstuhl ausgestattet sind. Der Grundpreis liegt hier bei 15 Euro, der Kilometerpreis beträgt 3,30 Euro.
Änderungen gibt es auch bei der Pflichtwartezeit: Wartet der Taxifahrer oder die Taxifahrerin bislang noch 15 Minuten kostenfrei auf den Fahrgast, verringert sich diese Frist ab Oktober auf nur noch fünf Minuten – ab dann läuft das Taxameter.