Sprungmarken
13.12.2016

Strittige Umleitung für Fußgänger

Durchgang für Fußgänger unterhalb eines Baugerüsts
Diese Baustelle in der Saarstraße können Fußgänger unterhalb des Gerüsts passieren, ohne die Straßenseite wechseln zu müssen.
Wenn Gehwege durch Bauarbeiten blockiert werden, bleibt Fußgängern in Trier oft als einzige Alternative, die Straßenseite zu wechseln. Das jedenfalls monierten die Grünen in einer Anfrage im Baudezernatsausschuss und führten dafür zwei Beispiele aus der Nellstraße an. Anstatt Fußgänger über die Straße zu schicken solle entlang der Baustelle eine Umgehung auf der Fahrbahn angeboten und mit Baken abgesichert werden, schlägt Ole Seidel in der Begründung zur Anfrage vor. Dabei könne man sich an den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern orientieren.

Grundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen seien die bundesweit verbindlichen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums, betont Baudezernent Andreas Ludwig in seiner schriftlichen Beantwortung. Demnach darf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern an Baustellen nicht beeinträchtigt werden. Hierzu werden im Einzelfall geeignete Maßnahmen angeordnet, die dann vom jeweiligen Bauherrn umzusetzen sind. Manchmal geschieht dies nur unzureichend, wie zum Beispiel in der Nellstraße: Hier blockierte ein Fassadengerüst den Gehweg. Vereinbart war, dass das Bauunternehmen einen Durchgang unterhalb des Gerüsts freilässt. „Diese Anordnung wurde vom Antragsteller leider nicht ausgeführt“, stellt Ludwig fest.

Unstrittig sei, dass die Fußgänger an viel befahrenen Verkehrswegen, durch geeignete Absperrungen sicher an der Baustelle vorbeigeführt werden, so Ludwig. Andernorts, zum Beispiel in Tempo 30-Zonen mit geringem Fußgängeraufkommen, müsse man abwägen. Es sei zu berücksichtigen, dass Absperrungen auf der Fahrbahn zu Verkehrsbehinderungen führen können, zumal in der Nähe von Kreuzungen, wenn durch die Verengung der beim Abbiegen benötigte Kurvenradius nicht mehr eingehalten werden kann.