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22.11.2011

Strittige Mehrarbeit bei der Trierer Feuerwehr

Beigeordneter Thomas Egger bestätigte auf Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion, dass ein Musterverfahren eines Feuerwehrbeamten gegen die Stadt Trier beim Verwaltungsgericht anhängig ist, welches auf einen Ausgleich zuviel gearbeiteter Stunden im Zeitraum 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2007 abzielt. Eine Klagebegründung liege bisher nicht vor. Das Rechtsverfahren habe mit einem Sammelleistungswiderspruch des Beamten und weiteren 18 Feuerwehrbeamten begonnen.

Die Stadt Trier habe die Ansprüche nach Eingang der Widersprüche überprüft. „Dabei wurde festgestellt, dass erstens nach den Berechnungen im Musterverfahren keine Mehrarbeitsstunden geleistet wurden, die auszugleichen wären, und zweitens eventuelle Ansprüche aus diesem Zeitraum verjährt sind, da sie nach einer bereits im Jahre 2006 getroffenen ablehnenden Entscheidung bisher nicht geltend gemacht wurden“, erklärte Egger. Dementsprechend sei das Ersuchen des Beamten abgewiesen worden.

Ein Ausgleich wäre nach diesen Feststellungen zum jetzigen Zeitpunkt eine freiwillige Leistung der Stadt Trier. Ein gewünschter Ausgleich könnte in Form eines Freizeitausgleichs oder als finanzielle Leistung im Gerichtsverfahren ausgehandelt werden. Der maximale Mehraufwand betrage – bei Unterstellung der tatsächlichen Stundenleistung nach Berechnung der Kläger – einmalig 810.000 Euro bezogen auf alle Einsatzbeamten. Die erforderlichen Mittel müssten im Haushalt des Jahres 2011 zunächst als Rückstellungen eingeplant werden. Abschließend betonte Egger, dass die Feuerwehrbeamten bereits seit mehreren Jahren nach einem Schichtplan, der der langjährigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und der nachgefolgten nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung entspricht, arbeiteten.