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14.06.2022

Stark und stolz

Kulturdezernent Markus Nöhl begrüßt im Lesesaal der Wissenschaftlichen Bibliothek die Gäste zum Festvortrag aus Anlass des rheinland-pfälzischen Landesjubiläums.
Kulturdezernent Markus Nöhl begrüßt im Lesesaal der Wissenschaftlichen Bibliothek die Gäste zum Festvortrag aus Anlass des rheinland-pfälzischen Landesjubiläums.

Rheinland-Pfalz feiert in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag. Aus diesem Anlass fand im Lesesaal der Wissenschaftlichen Bibliothek der Stadt Trier in der Weberbach ein Festakt statt.

„Rheinland-Pfalz steht heute stark und stolz da", sagte Kulturdezernent Markus Nöhl. Das sei allerdings zu Beginn in Trier nicht so gewesen, wie er bei Recherchen im Stadtarchiv gelesen habe. Groß seien die anfängliche Ablehung und die Vorbehalte gegen das 1946 aus der bayerischen Pfalz, der preußischen Rheinprovinz und ehemals hessischen Gebieten geschaffenen Land gewesen, das von seinen Kritikern als Kunstprodukt bezeichnet worden sei. „Dabei ist das Land zwischen Rhein und Maas schon sehr lange eine Kulturregion", sagte Nöhl, der Historiker ist. Dies sei nach dem Krieg Kritik aus dem 19. Jahrhundert gewesen. Es gebe gemeinsame Traditionslinien und identitätsstiftende Gemeinsamkeiten wie das römische und das christlich-jüdische Erbe und auch die enge Beziehung zu den Nachbarländern. „Mit dem Volksentscheid ist diese Debatte schnell beendet gewesen", sagte Nöhl.

Fundament des Zusammenlebens

Der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit der rheinland-pfälzischen Verfassung. „Sie ist das Fundament unseres Zusammenlebens", sagte er und dankte allen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunalpolitikerinnen und -politikern, die die Verfassung mit Leben erfüllten.

In einem Festvortrag beschrieb Professor Franz Dorn, emeritierter Rechtshistoriker an der Universität Trier, die Entstehung der Landesverfassung von der Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung über die konstituierende Sitzung der Beratenden Landesversammlung am 22. November 1946, in der unter der Federführung Adolf Süsterhenns und Ernst Biestens ein Entwurf erarbeitet wurde, bis zum Volksentscheid über die Verfassung am 18. Mai 1947. Dabei stimmten schließlich 53 Prozent der Wahlberechtigten zu.

Dorn bezeichnete die Verfassung als „geistigen und politischen Neuanfang" nach der Zeit des Nationalsozialismus Eine Besonderheit sei die starke Verwurzelung im christlichen Naturrechtsdenken. „Damit wollte man einem Rückfall in die Barbarei einen Riegel vorschieben", erklärte der Rechsthistoriker. Den Rechtspositivismus habe man damals mitverantwortlich für das nationalsozialistisches Unrechtsregime gemacht. Der Verfassungsgeber habe sich selbst Schranken gesetzt und sich und den Staat einer ethischen Wertordnung unterworfen. Seither sei die Verfassung etliche Male geändert worden. Dorn betonte: „Unser Land hat eine Verfassung, die in diesem Jahr 75 Jahre alt wird, aber diese Verfassung ist noch keineswegs in die Jahre gekommen. Sie ist Zeitdokument für das durch die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus geprägte Denken, zugleich aber gerade deshalb hochaktuell."