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15.02.2011

Städtebaulich sensibel

Als Reaktion auf zwei Bauvorhaben an markanten Stellen der Innenstadt hat der Stadtrat ohne Gegenstimme die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen. Darin sollen städtebauliche Standards festgeschrieben und Denkmalschutzfragen geregelt werden. Mit den Aufstellungsbeschlüssen hat die Stadt zugleich eine rechtliche Handhabe, Baugenehmigungen für die beiden betroffenen Gebiete zurückzustellen.

Im ersten Fall geht es um den Wohnblock zwischen Bruchhausen- und Franz-Ludwig-Straße. Im rückwärtigen Bereich des Blocks plant eine Immobilienfirma ein siebengeschossiges Wohnhaus mit mehreren Flügeln, das bereits im Internet beworben wird, obgleich eine Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde. Ausgehend von der Darstellung im Internet würde sich der Komplex weder von der Höhe noch von der Architektur her in das von zum Teil denkmalgeschützten Gründerzeitbauten geprägte Stadtviertel einfügen. Zu den Zielen des Bebauungsplans (BM 128) zählt es deshalb,  Höhe, Lage und Grundfläche von Neubauten im Innenbereich einzuschränken.

Auch für die Ecke Brücken-/Stresemannstraße gibt es Neubauplanungen. Grundsätzlich hat auch der Architektur- und Städtebaubeirat (ASB) eine Umgestaltung des wenig ansehnlichen Pavillons an dieser Stelle befürwortet. Zugleich soll nach Empfehlung des ASB die benachbarte Freifläche inklusive Spielplatz und einer als Naturdenkmal eingestuften Linde als öffentlicher Platz erhalten und aufgewertet werden. Zu beachten sei auch die Sichtachse zur nahe gelegenen Antoniuskirche. Diese städtebaulichen Ansprüche sollen im Bebauungsplan BM 127 festgeschrieben werden.