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11.02.2014

Praxisnahe Hilfe bei Missbrauchsverdacht

Foto: Titelblatt des Handlungsleitfadens Kinderschutz in der Schule
Damit Lehrer beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung schnell und rechtssicher handeln können, haben die Jugendämter von Stadt und Landkreis sowie die ADD einen Handlungsleitfaden herausgegeben. Er bietet eine praxisnahe Prüfliste, wann gewichtige Anhaltspunkte vorliegen und enthält ein Ablaufschema zur Beschleunigung der Verfahren, Vorlagen für Gesprächsprotokolle sowie Mitteilungsbögen für das Jugendamt, die sich in der Praxis bewährt haben.

Schulen sind gesetzlich verpflichtet, bei einer Kindeswohlgefährdung  sensibel zu handeln. Diese Auflage stellt die Lehrer vor eine komplexe Herausforderung, denn viele der Indizien können auf verwandte oder aber andere Probleme in den Familien hinweisen. Die Liste möglicher Anhaltspunkte soll zu einer Objektivierung der Beobachtungen beitragen und geht auf das Erscheinungsbild sowie das Verhalten des Kindes und seiner Erziehungsperson ein.

Zum Redaktionsteam der mit einer Auflage von 500 Stück gedruckten Broschüre gehörten die Grundschulen Ehrang, St. Martin und  Ambrosius, die Medardförderschule, die Kurfürst-Balduin-Realschule plus sowie Experten aus der Schulsozialarbeit. Die Broschüre steht in digitalisierter Form mit den Dokumenten zum Download im Internet bereit: www.add.rlp.de/Schulen-und-Kultur, Stichwort: Handlungsleitfaden Kinderschutz in der Schule. Zudem kann sie als Heft bei Martina Philippi vom Jugendamt (Telefon: 0651/718-3540) angefordert werden.