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16.09.2008

Pfalzel wird zur Denkmalzone

Der Stadtteil Pfalzel aus der Luft. Foto: Stadtplanungsamt
Der Stadtteil Pfalzel aus der Luft. Foto: Stadtplanungsamt
RaZ: Frau Dr. Meyer, in der heutigen Rathaus Zeitung ist die einstweilige Unterschutzstellung des historischen Ortskerns von Pfalzel als Denkmalzone veröffentlicht. Was ist eine Denkmalzone?

Dr. Meyer: Kulturdenkmäler können einzelne Gebäude sein, aber auch mehrere Gebäude zusammengenommen, wenn sie zum Beispiel in einem funktionalen oder baugeschichtlichen Zusammenhang stehen. Eine solche Denkmalzone kann eine Burganlage sein, ebenso aber auch ein Kloster, ein einheitlicher Straßenzug oder eine charakteristische Platzanlage. Pfalzel wird als Denkmalzone unter Schutz gestellt, weil der Ort eine bis in die Römerzeit zurückreichende Geschichte besitzt, die sich an den einzelnen historischen Bauwerken, aber auch am Ortsbild in seiner Gesamtheit ablesen lässt und noch heute erlebbar ist. Auch die Einfassung des Ortes durch die Wallmauer hat eine große baugeschichtliche Bedeutung.

Warum erfolgt die Unterschutzstellung nur einstweilig, also zeitlich befristet?

Im historischen Ortskern von Pfalzel sind zur Zeit mehrere komplexe Bauvorhaben in Planung, die einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Hier muss umgehend Rechtssicherheit geschaffen werden. Das Gesetz sieht für die Unterschutzstellung der Kulturdenkmäler keine Fristen vor. In der Vergangenheit hatte die Unterschutzstellung anderer Kulturdenkmäler und Grabungsschutzgebiete Vorrang.

Wird auch eine endgültige Unterschutzstellung vorgenommen?

Die einstweilige Unterschutzstellung erfolgt auf die Dauer von längstens einem Jahr. In diesem Zeitraum wird die endgültige Unterschutzstellung erfolgen.

Aber hat die Denkmalpflege nicht auch schon in der Vergangenheit bei Baumaßnahmen in Pfalzel mitgewirkt?

Das ist natürlich richtig. Aufgrund der herausragenden geschichtlichen Bedeutung Pfalzels hat die Denkmalpflege immer schon auf denkmalpflegerisch wichtige Baumaßnahmen eingewirkt und die bauliche Ausführung betreut. Insofern ändert sich für die Bürger durch diesen faktischen Schutz inhaltlich relativ wenig. Die jetzige Unterschutzstellung dient vor allem dazu, schnell eine sichere Rechtsgrundlage für Pfalzel zu schaffen.

Ist es denn tatsächlich so, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf, wenn es unter Denkmalschutz steht?

Keineswegs. Auch an Kulturdenkmälern sind Veränderungen möglich, wenn die Gebäude ansonsten nicht mehr sinnvoll genutzt werden können. Allerdings müssen Änderungen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt bleiben und in ihrer technischen und gestalterischen Ausführung denkmalpflegerischen Ansprüchen gerecht werden. Die Veränderungen dürfen daher nur in Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen.

Was müssen Bürger beachten, die ein Gebäude innerhalb der Denkmalzone von Pfalzel besitzen?

Die Bürger benötigen für alle Maßnahmen, die die Bausubstanz oder das Erscheinungsbild der Gebäude, aber auch die Freiflächen betreffen, eine Genehmigung des städtischen Denkmalpflegeamtes. Am einfachsten ist es, wenn Bürger, die eine Maßnahme planen, sich frühzeitig mit unserem Amt in Verbindung setzen. Es wird dann ein Gespräch oder Ortstermin vereinbart, bei dem die geplanten Maßnahmen ausführlich besprochen werden. Die Telefonnummern der Mitarbeiter des Denkmalpflegeamtes sind im unten stehenden Informationskasten zu finden.     

Das Interview führte Ralf Frühauf

 
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